Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wirhier
zum Download für Sie hinterlegt.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
I Allgemeine
Grundsätze der Leistungserbringung
1. Auf Verlangen
des Auftraggebers hat die THESEN AG Auskunft über
den Stand der Auftragsausführung zu erteilen, bzw.
nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen,
durch einen schriftlichen Bericht, der den wesentlichen
Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wiedergibt.
Soll die THESEN AG einen umfassenden, schriftlichen
Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen,
muss dies gesondert vereinbart werden.
2. Die THESEN AG
ist verpflichtet, in Erhebungen und Analysen die Situation
des Unternehmens, im Hinblick auf die Fragestellung
richtig und vollständig wiederzugeben. Von Dritten
oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf
Plausibilität überprüft.
3. Soweit die Leistungserbringung
beim Auftraggeber erfolgt, ist allein die THESEN AG
seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die
Mitarbeiter der THESEN AG werden nicht in den Betrieb
des Auftraggebers eingegliedert.
4. Die THESEN AG
führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt
und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse
des Auftraggebers bezogen durch. Die aus den Untersuchungen
abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen
nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft
und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt
in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
5. Erstellt die
THESEN AG einen Bericht, so stellt dieser kein Gutachten
dar, sondern gibt nur den wesentlichen Inhalt hinsichtlich
Ablauf, Ergebnissen und Empfehlungen der Beratung wieder.
6. Während
der Vertragsdauer unterlassen es die Parteien, Mitarbeiter
der jeweils anderen Partei abzuwerben.
II Mitwirkungsrechte und –pflichten seitens
des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber
benennt einen verantwortlichen, vertretungsberechtigten
Projektleiter, der alle für den Projektfortschritt
notwendigen Maßnahmen innerhalb der Organisation
des Auftraggebers ergreift und erforderliche Entscheidungen
trifft, bzw. herbeiführt. Zusammen mit dem Projektleiter
der THESEN AG bildet er die Projektleitung. Sowohl seitens
des Auftraggebers, als auch seitens der THESEN AG, wird
jeweils ein stellvertretender Projektleiter benannt.
2. Die Projektleitung
des Auftraggebers ist für die Mitwirkung der beteiligten
Fachabteilungen des Auftraggebers verantwortlich. Die
Projektleitung des Auftraggebers stellt sicher, dass
die erforderlichen Mitwirkleistungen, termingerecht
und im geforderten Umfang, kostenlos erbracht werden.
3. Die THESEN AG
fasst zu jedem Leistungs- oder Arbeitspaket die Beratungsergebnisse
schriftlich zusammen. Sie benennt für jedes Arbeitspaket
einen eindeutigen Verantwortlichen, der dem Projektteam,
die in der operativen Projektarbeit benötigte Information
zur Absicherung des Projektfortschritts, termingerecht
zur Verfügung stellt. Verzögerungen, bzw.
nicht vollständige oder mangelhafte Erfüllung,
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Auf Verlangen
der THESEN AG hat der Auftraggeber die Richtigkeit und
Vollständigkeit, der von ihm vorgelegten Unterlagen,
sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen,
schriftlich zu bestätigen.
5. Der Auftraggeber
stellt die für die festgelegte Leistungserbringung
erforderlichen Softwaresysteme, in Abstimmung mit den
Anforderungen der THESEN AG, zur Verfügung. Diese
Anforderungen werden entweder im Einzelvertrag definiert
oder während des Projekts innerhalb einer angemessenen
Zeit im Voraus schriftlich, seitens der THESEN AG, eingefordert.
Soweit die Leistung an einem Ort des Auftraggebers erbracht
wird, schafft dieser die erforderlichen Voraussetzungen
(Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Rechnerzeit, Zugang zu
Hard- und Software und ähnliches). Dazu gehören
insbesondere:
Infrastruktur für Berater muss gestellt werden
(PC, Netzzugang, User, Telefon, Internetzugang und OSS,
Zugang Gebäude etc.)
Systemuser mit voller Berechtigung müssen in allen
beratungsrelevanten IT-Systemen (z. B. SAP R/3 oder
mySAP SRM) zur Verfügung gestellt werden.
III Verzug, Nichterfüllung, höhere Gewalt
1. Sind verbindliche
Termine festgelegt und kommt die THESEN AG in Verzug,
hat der Auftraggeber das Recht, nach zweimaliger Nachfristsetzung,
den Vertrag zu kündigen. Mahnungen und Nachfristsetzungen
bedürfen der Schriftform. Nachfristen müssen
angemessen sein. Etwaige Schadensersatzansprüche
des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
2. Soweit und solange
ein Fall höherer Gewalt vorliegt, ist die THESEN
AG zur Leistungserbringung nicht verpflichtet.
3. Bei Terminverzögerungen,
die nicht von der THESEN AG zu vertreten sind, insbesondere
wenn der Auftraggeber vertraglich vereinbarte bzw. schriftlich
eingeforderte Mitwirkungs- und Unterstützungshandlungen
unterlässt oder nicht fristgerecht erbringt oder
die Leistung auf Verlangen des Auftraggebers unterbrochen
wird, müssen ursprünglich vereinbarte Termine
von den Parteien einvernehmlich neu festgelegt werden.
Die resultierenden Terminverschiebungen führen
nicht zum Verzug seitens der THESEN AG.
Darüber hinaus ist die THESEN AG berechtigt, die
entstandenen Warte-/Ausfallzeiten in Höhe der betroffenen
Leistungskontingente und/oder etwaige Mehraufwände
in Rechnung zu stellen. Die THESEN AG wird versuchen,
betroffene Mitarbeiter anderweitig einzusetzen und zu
beschäftigen und den Schaden so gering wie möglich
zu halten.
IV Geheimhaltung/Datenschutz
1. Die Vertragspartner
sind – auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung
– verpflichtet – sämtliche im Zusammenhang
mit der Geschäftsbeziehung enthaltenen Informationen
vertraulich zu behandeln und diese weder ganz, noch
teilweise Dritten, zur Kenntnis zu bringen.
Mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen gemäß
den §§ 15 ff. AktG sind nicht Dritte in diesem
Sinne.
2. Die Vertragsparteien
verpflichten sich sicherzustellen, dass die Geheimhaltungsverpflichtung
auch durch sämtliche Mitarbeiter eingehalten wird
und zwar auch nach deren Ausscheiden, aus den Diensten
der jeweiligen Vertragspartner.
Ferner haben die Parteien sicherzustellen, dass die
Vertraulichkeitsverpflichtung auch von verbundenen Unternehmen
im Sinne der §§ 15 ff. AktG beachtet wird.
3. Eine Weitergabe von Informationen aus der Geschäftsbeziehung
an Angehörige, einer zur Verschwiegenheit verpflichteten
Berufsgruppe (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater etc.), ist zulässig.
4. Die THESEN AG
ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages,
die ihr anvertrauten Daten, unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen
zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
V Haftung
1. Die THESEN AG
übt ihre Beratungsleistung mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns und nach bestem Gewissen aus.
Sie übernimmt aber ausdrücklich keine Gewähr
dafür, dass die Einkaufskonditionen, die sie bewirkt,
die am Markt bestmöglich zu erzielenden Konditionen
sind. Die THESEN AG gibt dementsprechend ausdrücklich
keine „Bestpreisgarantie“. Dem Kunden stehen
dementsprechend keine Schadensersatzansprüche zu,
wenn sich herausstellt, dass anzuschaffende Produkte
oder Dienstleistungen anderweitig noch günstiger
beschafft werden können, als dies der Analyse und
der Umsetzung der THESEN AG entspricht.
2. Ansonsten haftet
die THESEN AG mit folgenden Maßgaben:
2.1 Für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, haftet die THESEN AG nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
2.2 Im Übrigen
ist die Haftung der THESEN AG wegen Pflichtverletzungen,
sowie die außervertragliche Haftung auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit, beschränkt.
2.3 Die Haftungseinschränkung
gemäß den Ziff. 2.1 und 2.2 gilt nicht für
die Verletzung solcher Vertragspflichten, die die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde
vertrauen darf (sogenannte Kardinalspflichten oder vertragswesentliche
Pflichten).
2.4 Die Haftung
ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit
dessen Entstehung die THESEN AG bei Vertragsschluss,
auf Grund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände,
rechnen musste.
2.5 Eine weitergehende
Haftung ist unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen.
Die THESEN AG haftet insbesondere nicht für wirtschaftlichen
Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden,
Folgeschäden und Schäden aus Ansprüchen
Dritter.
2.6 Die voranstehenden
Regelungen gelten auch für Ansprüche auf Grund
Verzugs.
VI Vergütung
1. Alle Preise
verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen
Umsatzsteuer.
2. Kommt der Auftraggeber
mit seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen in
Verzug, ist die THESEN AG berechtigt, Verzugszinsen
in gesetzlicher Höhe, über dem Basiszinssatz
bis zum Zahlungseingang zu berechnen und die Leistungserbringung
auszusetzen, bis die Zahlung in voller Höhe eingegangen
ist. Ursprünglich vereinbarte Termine verschieben
sich dadurch, ohne dass die THESEN AG ihrerseits in
Verzug kommt. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden
durch die THESEN AG bleibt vorbehalten.
VII Sonstiges
1. Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten ist der Sitz der THESEN
AG.
2. Rechte und Pflichten
aus diesem Vertrag können nur mit schriftlicher
Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners auf
Dritte übertragen werden.
3. Es gilt das
Recht in Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts
vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.
4. Nebenabsprachen
wurden nicht getroffen. Änderungen bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung
des Schriftformerfordernisses.
5. Es gelten ausschließlich
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der THESEN
AG, jeweils in der neuesten Fassung, für alle laufenden
und künftigen Aufträge des Auftraggebers,
sofern die THESEN AG nicht ausdrücklich und schriftlich
Abweichungen anerkannt oder einzel-vertraglich vereinbart
hat. Etwaige Einkaufs-, Bestell- oder Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers sind für die THESEN AG nur nach
ausdrücklicher und schriftlicher Anerkennung verbindlich.
6. Sind oder werden
einzelne Bestimmungen ungültig oder unwirksam,
bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung,
gilt eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst
nahe kommende und wirksame Bestimmung, als vereinbart.
Trier, 02.05.2008
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